Zurück zum Regelbetrieb!

Fragen, Antworten und Dokumente zur Rückkehr in den Regelbetrieb in Kitas & Horten in Potsdam

Regelbetrieb?

Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wird die Betriebsuntersagung für Kitas und Horte aufgehoben, weshalb die Einrichtungen ab dem 15. Juni 2020 wieder in den Normalbetrieb gehen sollen. Leider zeichnet sich bereits ab, dass dies nicht bei allen Einrichtungen gelingen wird. Wir bitten euch, in entsprechenden Fällen zeitnah mit der Kita-Leitung bzw. dem Träger in Kontakt zu treten. Die Träger sind bereits seit Dienstag informiert und sollten so in den meisten Fällen ausreichend Zeit gehabt haben, den Übergang aus dem eingeschränkten Regelbetrieb in den kompletten Regelbetrieb zu organisieren. Wenn es aus besonderen Gründen nicht möglich ist, bereits am kommenden Montag zu starten, so sollte doch ein Beginn des Regelbetriebs spätestens im Laufe der kommenden Woche möglich sein. (Stand: 12.6.2020)

Die Theorie: Der rechtlichen Rahmen

Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, die die bisherigen Eindämmungsverordnungen ersetzt, enthält keine Betriebsbeschränkungen für Krippe, Kindergarten oder Hort mehr. Es gibt ab dem 15. Juni 2020 keine Notfallbetreuungsfälle mehr; auch die eingeschränkte Regelbetreuung endet. Alle Rechtsansprüche gemäß § 1KitaG sind grundsätzlich wie vor dem 18. März 2020 zu erfüllen (Rechtsfolge der Streichung von § 13 in der ehemaligen EindämmungsV/Neu: SARS-CoV-2-UmgangsV).

Die Praxis: Umsetzung vor Ort

Wir haben bereits das Signal vieler Träger und Einrichtungen bekommen, dass sie einen vollumfänglichen Regelbetrieb zum 15. Juni 2020 realisieren können. Das freut uns sehr. Dennoch gibt es Träger, die sich gegenüber den Eltern entweder noch gar nicht dazu positioniert haben, oder die einen späteren Einstieg in den Regelbetrieb ankündigen. Letzteres ist unter Berücksichtigung der Zeit und des erforderlichen Aufwands (vor allem in Bezug auf die Personalplanung) zumindest kurzfristig nachvollziehbar. Spätestens im Laufe der kommenden Woche jedoch sollte der Einstieg in den Regelbetrieb erfolgen. Sollte euer Träger bzw. eure Kita-Leitung bereits jetzt andeutet haben, dass eine Umsetzung im Laufe der nächsten Tage nicht möglich ist, oder sollte euer Träger bzw. eure Einrichtungsleitung sich überhaupt noch nicht dazu mit den Eltern in Verbindung gesetzt haben, empfehlen wir, dringend Kontakt zur Stadt aufzunehmen (kindertagesbetreuung@rathaus.potsdam.de). Haltet uns in diesen Fällen gern auf dem Laufenden.

Das Geld: Elternbeiträge während der Betriebsuntersagung

Eltern, die weder den eingeschränkten Regelbetrieb noch die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, zahlen für die Monate April, Mai und Juni keine Elternbeiträge. Auch Eltern, deren Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb betreut wurden, zahlen für die Betreuung im Mai und Juni keine Elternbeiträge.

Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung waren, zahlen in Potsdam seit dem 1. Mai den üblichen Elternbeitrag entsprechend dem vereinbarten Umfang der Notbetreuung. Für den April fällt kein Beitrag an. Für Kinder, die erst im Laufe der Betriebsuntersagung in die Notbetreuung eingestiegen sind, fallen erst ab dem 1. des Monats, der dem Einstieg folgt (es sei denn, der Einstieg erfolgt zum 1. des Monats), Beiträge an. Dies ergibt sich daraus, dass die Kostenerstattung des Landes für Kinder, die im Rahmen der Betriebsuntersagung nicht betreut werden, auf volle Monate aufgerundet gezahlt wird.

Sollte euer Träger aktuell und/oder in den vergangenen Monaten Elternbeiträge eingezogen haben, dokumentiert das möglichst gut und wendet euch an die entsprechenden Mitarbeiter*innen beim Träger.

Die Herausforderung: Sommerschließzeit

Zu geplanten Schließzeiten sowohl in Kita- als auch in Hort-Einrichtungen wird es keine allgemein gültigen Regelungen geben – sie dürfen wie geplant umgesetzt werden. Dennoch sind Träger und Einrichtungsleitungen gebeten, mit den Eltern in Kontakt zu treten, um eventuelle Engpässe (bedingt durch die lange Corona-bedingte Schließzeit) zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen im Sinne aller Beteiligten (Eltern und Erzieher*innen) zu suchen.

Hort ja, Schule nein?

Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung wird die Betriebsuntersagung für Kitas und Horte aufgehoben, weshalb die Einrichtungen ab dem 15. Juni 2020 wieder in den Normalbetrieb gehen sollen. Ganz unabhängig davon, ob die Umsetzung allen Einrichtungen gelingt, bedeutet Normalbetrieb aus Hort-Sicht eine Betreuung von Kindern vor und nach der Schule. Für den Vormittag ist im Normalbetrieb die Schule zuständig, die aber vom Land noch nicht wieder in den Normalbetrieb versetzt wurde. Daher ergibt sich eine Lücke von 8 Schultagen, zu der das Ministerium folgendes schreibt:

Für die Kinder im Grundschulalter, die bisher als Notfallbetreuungsfälle in Horten am Vormittag oder in Schulen durch Lehrkräfte betreut wurden, sollen für den Zeitraum zwischen dem 15. bis 24. Juni 2020 (8 Tage) praktische Lösungen zwischen den Jugendämtern, den Trägern, den Schulämtern und den Schulen abgestimmt werden. Die Schulen werden gebeten, tatkräftig zu unterstützen, soweit dies möglich ist. Die Hortträger werden gebeten, Räumlichkeiten für die Betreuung am Vormittag zu Verfügung zu stellen, in denen dann auch eine Betreuung durch Lehrkräfte möglich ist. Die Hortträger werden zudem gebeten, ihre Vormittagsangebote so weit wie möglich bis zum 24. Juni 2020 aufrecht zu erhalten. Ich empfehle insoweit einen engen Kontakt zwischen den Schulen und den Hortträgern vor Ort zu organisieren.

Wie an der Wortwahl unschwer zu erkennen ist, scheint eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten hier aktuell der einzige Weg. Wir würden euch im Bedarfsfall als Elternvertreter*in eures Hortes empfehlen, direkt mit der bzw. den entsprechenden Schule(n) und eurer Hortleitung bzw. ggf. dem Träger in Gespräch zu gehen. Es gibt bereits erste Signale, dass es gelingen kann, mit der Unterstützung durch Lehrkräfte eine ganztägige Betreuung abzusichern.

Endlich frei! Endlich Ferienhort?

Hierzu hat sich das Ministerium klar positioniert: Die Umsetzung der Ferienhorte soll wie vor der Pandemie geplant umgesetzt werden. Mit einer Vorlaufzeit von fast zwei Wochen sollte es hier auch keine organisatorischen Herausforderungen geben. Sofern es noch keine Aussage eurer Hort-Leitung gibt, empfehlen wir hier zeitnah nachzufragen. Sollte eure Hort-Einrichtung die Ferienbetreuung nicht oder nicht wie geplant anbieten, solltet ihr unbedingt und zeitnah Kontakt mit dem Bereich Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt aufnehmen (kindertagesbetreuung@rathaus.potsdam.de).

Downloads

Hier stellen wir euch alle uns vorliegenden, öffentlichen Dokumente zum Download zur Verfügung, die für die Rückkehr zum Regelbetrieb relevant sind. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und trotz größter Sorgfalt kann es sein, dass es zu einzelnen Dokumenten neuere bzw. aktualisierte Versionen gibt. Sollte euch ein Fehler auffallen, schickt uns bitte eine E-Mail.

  Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV), 12.6.2020

  Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz), 10.6.2020

  Informationen der Landeshauptstadt Potsdam, Elternbrief zur Aufnahme des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten ab dem 15. Juni 2020, 12.6.2020